Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

der Firma C. Messer Agrarvertrieb e.K. Büchelberger Str. 26 92693 Eslarn Eingetragen: Registergericht Weiden i.d.Opf., HRA 2629

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Landwirte und land- oder forstwirtschaftliche Betriebe sind Unternehmen in diesem Sinne. Abweichende oder unseren Bedingungen entgegenstehende Verkaufsbedingungen erkennen wir nur an, sofern wir diesen in Schriftform bei Vertragsabschluss zustimmen.

2. Ebenso gelten diese Bedingungen für alle weiteren bzw. zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer oder Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte ähnlicher Art handelt, auch wenn wir nicht erneut und ausdrücklich auf die Gültigkeit dieser unserer Bedingungen hinweisen. Bei Annahme der von uns gelieferten Ware oder nach Ausführung von uns durchgeführten Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen, sofern nicht im Vorfeld schriftlich andere Bestimmungen vereinbart wurden.

3. Für Verträge, welche durch uns mündlich oder fernmündlich geschlossen werden, gelten die Inhalte der dazu übersandten schriftlichen Bestätigung, sofern der Auftraggeber nicht umgehend Widerspruch einlegt.

§ 2 Preise und Zahlung
1. Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, gelten unsere Preise ab Werk bzw. Handelslager zuzüglich Provision, Umschlag/Frachtkosten und Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Für freibleibende Angebote ist der jeweilige Tagespreis zum Vertragsabschluss bzw. zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt maßgeblich.

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf ein durch uns in den ausgestellten Rechnungsunterlagen angegebenes Konto zu erfolgen. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

3. Sofern schriftlich nicht anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Werktagen auf das von uns angegebene Konto zu überweisen. Ist Barzahlung bei Lieferung vereinbart, so ist der Betrag vollständig vor Abladung der bestellten Ware dem von uns beauftragten Lieferanten auszuhändigen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet.

4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben Preisänderungen aufgrund veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 5 Werktage oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 3 Lieferung und Versand
1. Der Transport bzw. Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Dieser ist berechtigt, den Abschluss einer Transportversicherung auf seine Kosten durch uns zu fordern. Dies ist in angemessener Frist mitzuteilen. Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt, sobald die Ware durch den Transporteur/Lieferanten übernommen wird oder ein durch uns betriebenes Lager verlässt

2. Bei Annahmeverzug durch den Besteller/Käufer und/oder Nichterfüllung vereinbarter Mitwirkungspflichten behalten wir uns vor, den uns entstandenen Schaden gesondert in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für vereinbarte, jedoch nicht unmittelbar durchgeführte Entladung durch den Käufer bei Lieferung am vereinbarten Lieferort

3. Ein von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Lieferverzug wird dem Besteller unverzüglich mitgeteilt, sobald dieser eintritt. Ein neuer Liefertermin ist dem Käufer innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen. Für aufgrund von Lieferverzug entstandene Schäden oder Verluste beim Käufer übernehmen wir keine Haftung. 4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag/ Kaufvertrag behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Sache vor. Ebenso gilt dies für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn wir darauf nicht erneut und ausdrücklich verweisen. Sofern ein vertragswidriges Verhalten seitens des Käufers festgestellt werden kann, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

2. Sofern kein Eigentumsübergang auf den Käufer erfolgt ist, ist dieser verpflichtet, diese so zu behandeln, dass an ihr kein Schaden oder sonst eine wertmindernde Veränderung stattfindet. Insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, die Kaufsache zu verbrauchen, z.B. durch Verarbeitung, Verfütterung, Aussaat, Ausbringung oder sonstige Prozesse, zu deren Verwendung diese bestimmt ist.

3. Der Besteller ist nicht zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware berechtigt, sofern es sich dabei um Vorbehaltsware nach §8(1), (2) handelt.

§ 5 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers werden nur anerkannt, wenn dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB in vollem Umfang nachgekommen ist.

2. Bei Qualitätsabweichungen der durch uns gelieferten Ware von der durchschnittlichen Qualität hat der Kunde uns binnen 5 Werktagen nach Lieferung von dem Mangel in Kenntnis zu setzen. Eine Mängelrüge erkennen wir nur an, wenn der Käufer die Qualitätsabweichung aufgrund eines zu seinen Kosten in Auftrag gegebenen Analyseergebnisses eines anerkannten landwirtschaftlichen Labors oder einer entsprechenden Untersuchungseinrichtung belegen kann. Die Probenahme hat dabei gemäß der amtlichen Probenahmeverordnung zu erfolgen.

3. Ist die Qualitätsabweichung unerheblich für den Verwendungszweck der gelieferten Ware, oder durch natürliche Abnutzung, Verschleiß oder Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung durch den Käufer entstanden, so bestehen keine Mängelansprüche gegenüber uns als Verkäufer.

4. Ist die Mängelrüge ordnungsgemäß entsprechend dieser Bedingungen, so behalten wir uns ein Wahlrecht vor, die Ware gegen mangelfreie Ware umzutauschen oder einen entsprechenden Nachlass auf den bezahlten Preis in prozentualer Höhe entsprechend der festgestellten Qualitätsminderung zu gewähren.

5. Darüber hinaus sind sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers in vollem Umfang ausgeschlossen.

6. Die etwaige Rücksendung der Ware erfolgt ausschließlich durch uns selbst oder einen durch uns beauftragten Transportunternehmer. Ein damit verbundener Abholtermin ist dem Käufer mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen.

§ 6 Sonstiges
1. Treten Erfüllungshindernisse durch höhere Gewalt, behördliche, rechtliche oder sonstige Einflüsse auf, welche für uns die Erfüllung des vereinbarten Vertrags unmöglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Käufer keinen Anspruch auf Ersatz oder Erstattung im Zuge der Vertragsvereinbarung bereits entstandener Kosten hat.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Unternehmenssitz.

§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine in diesen Bedingungen aufgeführte Regelung aufgrund geänderter gesetzlicher oder sonstiger Rahmenbedingungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen dennoch ihre Wirksamkeit. Für die nicht wirksame Bedingung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01.07.2015